Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn es zahlungsunfähig ist, das heißt, es kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie schlecht... [mehr]
Eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher erfolgt, wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel hat, beispielsweise ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, und die Forderung nicht beglichen wurde. Der Gerichtsvollzieher kann dann Vermögenswerte des Schuldners pfänden, um die Schulden einzutreiben. Der Ablauf ist in der Regel wie folgt: 1. **Vollstreckungsauftrag**: Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung. 2. **Ankündigung**: Der Gerichtsvollzieher kann den Schuldner vor der Pfändung informieren, muss dies aber nicht immer tun. 3. **Pfändung**: Der Gerichtsvollzieher kommt zum Schuldner und pfändet bewegliche Sachen (z.B. Möbel, Fahrzeuge) oder fordert die Pfändung von Geldbeträgen (z.B. vom Gehalt oder Konto). 4. **Wertfeststellung**: Der Gerichtsvollzieher ermittelt den Wert der gepfändeten Gegenstände. 5. **Verwertung**: Die gepfändeten Gegenstände werden verkauft, um die Schulden zu begleichen. Es gibt gesetzliche Regelungen, die den Schuldner schützen, z.B. durch Freigrenzen für das Einkommen oder unpfändbare Gegenstände. Bei Fragen zur individuellen Situation ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn es zahlungsunfähig ist, das heißt, es kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie schlecht... [mehr]