Was bedeutet die Zahllast im steuerrechtlichen Sinne?

Antwort

Die Zahllast im steuerrechtlichen Sinne bezeichnet den Betrag, den ein Steuerpflichtiger nach Abzug der anrechenbaren Vorsteuer von der geschuldeten Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen muss. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf seine Verkäufe erhebt, und der Vorsteuer, die es auf seine Einkäufe gezahlt hat. Wenn die Umsatzsteuer höher ist als die Vorsteuer, entsteht eine Zahllast, die an das Finanzamt abgeführt werden muss.

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