Was sind die Unterschiede bei der Bewertung nach HGB und Steuerrecht (StB)?

Antwort

Im deutschen Rechnungswesen gibt es häufig Unterschiede zwischen der Handelsbilanz nach HGB (Handelsgesetzbuch) und der Steuerbilanz nach Steuerrecht (StB). Diese Unterschiede entstehen, weil das Handelsrecht und das Steuerrecht unterschiedliche Zwecke verfolgen: **1. Zweck der Bilanzierung:** - **HGB:** Die Handelsbilanz dient vor allem dem Gläubigerschutz und der Information der Anteilseigner. Sie soll ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln („true and fair view“). - **Steuerrecht:** Die Steuerbilanz dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Sie ist auf die Sicherung des Steueraufkommens ausgerichtet. **2. Bewertungsunterschiede:** - **Ansatz- und Bewertungsvorschriften:** Im HGB gibt es oft Wahlrechte (z.B. bei der Bewertung von Rückstellungen oder Abschreibungen), die im Steuerrecht eingeschränkt oder anders geregelt sind. - **Beispiel Rückstellungen:** Im HGB können Rückstellungen tendenziell höher angesetzt werden (Vorsichtsprinzip), während das Steuerrecht strengere Vorgaben macht (z.B. Abzinsungspflicht, keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften). - **Abschreibungen:** Im HGB sind planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen möglich, im Steuerrecht gibt es oft strengere Vorgaben (z.B. nur lineare oder degressive Abschreibung, Sonderabschreibungen nach bestimmten Vorschriften). **3. Maßgeblichkeitsprinzip:** - Grundsätzlich gilt das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG): Die Handelsbilanz ist grundsätzlich auch für die Steuerbilanz maßgeblich, es sei denn, das Steuerrecht schreibt ausdrücklich andere Regelungen vor (umgekehrte Maßgeblichkeit). **4. Typische Bewertungsunterschiede:** - **Rückstellungen:** Unterschiedliche Bewertung und Ansatzkriterien. - **Forderungen:** Im HGB können Forderungen vorsichtiger bewertet werden (z.B. Pauschalwertberichtigungen), im Steuerrecht sind diese oft nicht zulässig. - **Abschreibungen:** Unterschiedliche Abschreibungsmethoden und -dauern. - **Bewertung von Vorräten:** Im HGB sind z.B. Festwertbewertung oder Gruppenbewertung möglich, im Steuerrecht gibt es Einschränkungen. **Fazit:** Die unterschiedlichen Bewertungen führen dazu, dass das handelsrechtliche und das steuerliche Jahresergebnis voneinander abweichen können. Diese Abweichungen werden in der sogenannten Überleitungsrechnung dargestellt. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/handels-und-steuerbilanz-unterschiede_idesk_PI11525_HI1087716.html) oder [IHK](https://www.ihk.de/nuernberg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/steuerbilanz-und-handelsbilanz-1134082).

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