Das Anlegermagazin "AnlegerPlus" ist eine deutschsprachige Publikation, die sich an Privatanleger und interessierte Investoren richtet. Es wird von der AnlegerPlus Service GmbH herausgegeben... [mehr]
Im deutschen Rechnungswesen gibt es häufig Unterschiede zwischen der Handelsbilanz nach HGB (Handelsgesetzbuch) und der Steuerbilanz nach Steuerrecht (StB). Diese Unterschiede entstehen, weil das Handelsrecht und das Steuerrecht unterschiedliche Zwecke verfolgen: **1. Zweck der Bilanzierung:** - **HGB:** Die Handelsbilanz dient vor allem dem Gläubigerschutz und der Information der Anteilseigner. Sie soll ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln („true and fair view“). - **Steuerrecht:** Die Steuerbilanz dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Sie ist auf die Sicherung des Steueraufkommens ausgerichtet. **2. Bewertungsunterschiede:** - **Ansatz- und Bewertungsvorschriften:** Im HGB gibt es oft Wahlrechte (z.B. bei der Bewertung von Rückstellungen oder Abschreibungen), die im Steuerrecht eingeschränkt oder anders geregelt sind. - **Beispiel Rückstellungen:** Im HGB können Rückstellungen tendenziell höher angesetzt werden (Vorsichtsprinzip), während das Steuerrecht strengere Vorgaben macht (z.B. Abzinsungspflicht, keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften). - **Abschreibungen:** Im HGB sind planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen möglich, im Steuerrecht gibt es oft strengere Vorgaben (z.B. nur lineare oder degressive Abschreibung, Sonderabschreibungen nach bestimmten Vorschriften). **3. Maßgeblichkeitsprinzip:** - Grundsätzlich gilt das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG): Die Handelsbilanz ist grundsätzlich auch für die Steuerbilanz maßgeblich, es sei denn, das Steuerrecht schreibt ausdrücklich andere Regelungen vor (umgekehrte Maßgeblichkeit). **4. Typische Bewertungsunterschiede:** - **Rückstellungen:** Unterschiedliche Bewertung und Ansatzkriterien. - **Forderungen:** Im HGB können Forderungen vorsichtiger bewertet werden (z.B. Pauschalwertberichtigungen), im Steuerrecht sind diese oft nicht zulässig. - **Abschreibungen:** Unterschiedliche Abschreibungsmethoden und -dauern. - **Bewertung von Vorräten:** Im HGB sind z.B. Festwertbewertung oder Gruppenbewertung möglich, im Steuerrecht gibt es Einschränkungen. **Fazit:** Die unterschiedlichen Bewertungen führen dazu, dass das handelsrechtliche und das steuerliche Jahresergebnis voneinander abweichen können. Diese Abweichungen werden in der sogenannten Überleitungsrechnung dargestellt. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/handels-und-steuerbilanz-unterschiede_idesk_PI11525_HI1087716.html) oder [IHK](https://www.ihk.de/nuernberg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/steuerbilanz-und-handelsbilanz-1134082).
Das Anlegermagazin "AnlegerPlus" ist eine deutschsprachige Publikation, die sich an Privatanleger und interessierte Investoren richtet. Es wird von der AnlegerPlus Service GmbH herausgegeben... [mehr]
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