Wenn du ledig bist, wirst du in der Regel in die Lohnsteuerklasse I eingestuft. Diese Steuerklasse gilt für alleinstehende Arbeitnehmer:innen, also für Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende oder Verwitwete ohne Kinder. Weitere Informationen findest du zum Beispiel auf der Seite des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Arbeitnehmer-Lohnsteuer/lohnsteuerklassen.html).