Darf der Nachlassverwalter den Pflichtteil auszahlen, wenn noch potenzielle Nachlassverbindlichkeiten bestehen?

Antwort

Ja, der Nachlassverwalter darf den Pflichtteil auszahlen, auch wenn noch potenzielle Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Allerdings muss er dabei sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass die Auszahlung des Pflichtteils die Befriedigung der Nachlassverbindlichkeiten nicht gefährdet. Der Nachlassverwalter hat die Pflicht, die Interessen aller Nachlassgläubiger zu wahren und muss daher eine angemessene Rückstellung für mögliche Verbindlichkeiten vornehmen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Pflichten erfüllt werden.

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