Ja, der Nachlassverwalter kann die Auszahlung des Pflichtteils von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies ist in § 2331a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Der Nachl... [mehr]
Ja, der Nachlassverwalter darf den Pflichtteil auszahlen, auch wenn noch potenzielle Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Allerdings muss er dabei sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass die Auszahlung des Pflichtteils die Befriedigung der Nachlassverbindlichkeiten nicht gefährdet. Der Nachlassverwalter hat die Pflicht, die Interessen aller Nachlassgläubiger zu wahren und muss daher eine angemessene Rückstellung für mögliche Verbindlichkeiten vornehmen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Pflichten erfüllt werden.
Ja, der Nachlassverwalter kann die Auszahlung des Pflichtteils von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies ist in § 2331a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Der Nachl... [mehr]
Nein, die Tatsache, dass der Sohn ein Jahr in Haft war, reicht nach deutschem Erbrecht grundsätzlich nicht aus, um ihn vollständig vom Pflichtteil auszuschließen. Der Pflichtteil steh... [mehr]
Die Höhe der Pflichtteile richtet sich nach dem deutschen Erbrecht (§§ 2303 ff. BGB). Voraussetzung ist, dass der Erblasser in Deutschland gelebt hat und deutsches Recht gilt. **Pflich... [mehr]
Um den Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Pflichtteilsberechtigung prüfen:** Zunächst solltest du sicherstellen, dass du tatsächlich pflichtteilsbere... [mehr]
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreihe... [mehr]
Der Pflichtteil beim Erben beträgt in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Wenn jemand nach gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Anspruch auf 1/2 des Nachlasses h&... [mehr]
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
In Deutschland kannst du deine Kinder grundsätzlich als Erben einsetzen und dabei unterschiedliche Erbquoten festlegen, wie zum Beispiel 60 zu 40 Prozent. Allerdings gibt es den Pflichtteilsanspr... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]