Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Die Freiwilligkeit der Einwilligung kann unter verschiedenen Umständen bezweifelt werden, insbesondere im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier sind einige wesentliche Punkte: 1. **Ungleichgewicht der Machtverhältnisse**: Wenn zwischen dem Betroffenen und dem Verantwortlichen ein erhebliches Ungleichgewicht besteht, beispielsweise in Arbeitsverhältnissen oder bei Dienstleistungen, kann die Freiwilligkeit der Einwilligung in Frage gestellt werden. 2. **Druck oder Zwang**: Wenn der Betroffene unter Druck gesetzt wird, seine Einwilligung zu geben, oder wenn ihm die Weigerung unangemessene Nachteile bringt, ist die Freiwilligkeit nicht gegeben. 3. **Unzureichende Informationen**: Wenn der Betroffene nicht ausreichend über die Art, den Umfang und die Folgen der Datenverarbeitung informiert wird, kann die Einwilligung als nicht freiwillig angesehen werden. 4. **Komplexität der Einwilligung**: Wenn die Einwilligungserklärung zu komplex oder unverständlich ist, kann dies die Freiwilligkeit beeinträchtigen, da der Betroffene möglicherweise nicht in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu treffen. 5. **Fehlende Alternativen**: Wenn dem Betroffenen keine realistischen Alternativen zur Verfügung stehen, um die Einwilligung zu verweigern, ohne dass er dadurch benachteiligt wird, kann dies die Freiwilligkeit der Einwilligung infrage stellen. Diese Aspekte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Einwilligung tatsächlich freiwillig und informierte gegeben wird, wie es die DSGVO vorschreibt.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nach Artikel 7 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat eine betroffene Person nach Abgabe ihrer Einwilligung insbesondere folgende Rechte: 1. **Widerrufsrecht**: Die betroffene Person hat das Rec... [mehr]
Der gemeinsame Oberbegriff von „Einwilligung“ und „berechtigten Interessen“ nach der Datenschutz-Grundverordnung (GVO) lautet „Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung... [mehr]
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]
Ja, auch Verarbeitungstätigkeiten, die nur gelegentlich oder alle paar Jahre durchgeführt werden, müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO... [mehr]
Nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen grundsätzlich alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in das sogenannte Verzeichnis v... [mehr]