Nach Artikel 7 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat eine betroffene Person nach Abgabe ihrer Einwilligung insbesondere folgende Rechte: 1. **Widerrufsrecht**: Die betroffene Person hat das Rec... [mehr]
Die Freiwilligkeit der Einwilligung kann unter verschiedenen Umständen bezweifelt werden, insbesondere im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier sind einige wesentliche Punkte: 1. **Ungleichgewicht der Machtverhältnisse**: Wenn zwischen dem Betroffenen und dem Verantwortlichen ein erhebliches Ungleichgewicht besteht, beispielsweise in Arbeitsverhältnissen oder bei Dienstleistungen, kann die Freiwilligkeit der Einwilligung in Frage gestellt werden. 2. **Druck oder Zwang**: Wenn der Betroffene unter Druck gesetzt wird, seine Einwilligung zu geben, oder wenn ihm die Weigerung unangemessene Nachteile bringt, ist die Freiwilligkeit nicht gegeben. 3. **Unzureichende Informationen**: Wenn der Betroffene nicht ausreichend über die Art, den Umfang und die Folgen der Datenverarbeitung informiert wird, kann die Einwilligung als nicht freiwillig angesehen werden. 4. **Komplexität der Einwilligung**: Wenn die Einwilligungserklärung zu komplex oder unverständlich ist, kann dies die Freiwilligkeit beeinträchtigen, da der Betroffene möglicherweise nicht in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu treffen. 5. **Fehlende Alternativen**: Wenn dem Betroffenen keine realistischen Alternativen zur Verfügung stehen, um die Einwilligung zu verweigern, ohne dass er dadurch benachteiligt wird, kann dies die Freiwilligkeit der Einwilligung infrage stellen. Diese Aspekte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Einwilligung tatsächlich freiwillig und informierte gegeben wird, wie es die DSGVO vorschreibt.
Nach Artikel 7 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat eine betroffene Person nach Abgabe ihrer Einwilligung insbesondere folgende Rechte: 1. **Widerrufsrecht**: Die betroffene Person hat das Rec... [mehr]
Der gemeinsame Oberbegriff von „Einwilligung“ und „berechtigten Interessen“ nach der Datenschutz-Grundverordnung (GVO) lautet „Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeiche... [mehr]
Das Trennkriterium für eine Verarbeitungstätigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, wie einzelne Verarbeitungsvorgänge voneinander abgegrenzt werden, um... [mehr]
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff „gleichartige Verarbeitungszwecke“ auf IT-Prozesse, die personenbezogene Daten zu ähnlichen oder identischen Zielen v... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Hier ist eine Checkliste, was Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz beachten sollten, um DSGVO-konform zu arbeiten: **Checkliste: DSGVO-konformes Arbeiten am Arbeitsplatz** 1. **Vertraulichkeit wahren**... [mehr]