Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Eine Auftragsverarbeitung nach der Datenschutz-GrundverordnungDSGVO) liegt vor, wenn ein Verantwortlicher (z.B. ein Unternehmen) einen Auftragsverarbeiter (z.B. einen Dienstleister) damit beauftragt, personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zu verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter handelt dabei nach den Weisungen des Verantwortlichen. Folgende Schritte müssen bezüglich der Auftragsverarbeitung unternommen werden: 1. **Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)**: Es muss ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter geschlossen werden. Dieser Vertrag muss bestimmte Mindestinhalte gemäß Art. 28 DSGVO enthalten, wie z.B. den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art und den Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen. 2. **Sorgfältige Auswahl des Auftragsverarbeiters**: Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter ausreichende Garantien bietet, um geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt. 3. **Überwachung und Kontrolle**: Der Verantwortliche muss regelmäßig überprüfen, ob der Auftragsverarbeiter die im AV-Vertrag festgelegten Maßnahmen einhält. Dies kann durch Audits oder andere Kontrollmechanismen geschehen. 4. **Dokumentation**: Alle Maßnahmen und Verträge im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung müssen dokumentiert werden, um im Falle einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden nachweisen zu können, dass die DSGVO eingehalten wird. Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO können auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission gefunden werden: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) einsetzt, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)... [mehr]
Um echte Unter-Auftragsverarbeiter (Subunternehmer im Sinne der DSGVO) zu erkennen, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Dienstleistung:** Der Unter-Auftragsverarbeiter muss tats&au... [mehr]
Miro hat Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Dazu gehören: 1. **Datenverarbeitung**: Miro informiert die Nu... [mehr]
Ein Kooperationsverfahren im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden der EU, insbesondere wenn es um grenz&uum... [mehr]
In Deutschland ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutzfragen in der Regel die Landesdatenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Für spezifische Anliegen oder B... [mehr]
Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff "Verarbeitung" auf jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vo... [mehr]
Nein, die Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde nicht durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgelöst, sondern ergänzt. Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, die s... [mehr]
Um der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden, sollten Unternehmen die folgenden fünf Themenbereiche erstellen bzw. aktualisieren: 1. **Datenschutzerklärung**: Eine umfassend... [mehr]
Hier ist ein Mustertext für eine Datenschutzerklärung, die die genannten Tätigkeitsbereiche abdeckt. Bitte beachte, dass dies ein allgemeines Beispiel ist und keine individuelle Rechtsb... [mehr]