Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Eine Auftragsverarbeitung nach der Datenschutz-GrundverordnungDSGVO) liegt vor, wenn ein Verantwortlicher (z.B. ein Unternehmen) einen Auftragsverarbeiter (z.B. einen Dienstleister) damit beauftragt, personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zu verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter handelt dabei nach den Weisungen des Verantwortlichen. Folgende Schritte müssen bezüglich der Auftragsverarbeitung unternommen werden: 1. **Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)**: Es muss ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter geschlossen werden. Dieser Vertrag muss bestimmte Mindestinhalte gemäß Art. 28 DSGVO enthalten, wie z.B. den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art und den Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen. 2. **Sorgfältige Auswahl des Auftragsverarbeiters**: Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter ausreichende Garantien bietet, um geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt. 3. **Überwachung und Kontrolle**: Der Verantwortliche muss regelmäßig überprüfen, ob der Auftragsverarbeiter die im AV-Vertrag festgelegten Maßnahmen einhält. Dies kann durch Audits oder andere Kontrollmechanismen geschehen. 4. **Dokumentation**: Alle Maßnahmen und Verträge im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung müssen dokumentiert werden, um im Falle einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden nachweisen zu können, dass die DSGVO eingehalten wird. Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO können auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission gefunden werden: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
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In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Eine Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Hilfe automatisier... [mehr]
Ein DSGVO-Auftragskataster (auch Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO genannt) muss bestimmte Angaben enthalten, um den Anforderungen der-Grundver (DSGVO zu entsprechen. Fo... [mehr]
Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) einsetzt, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)... [mehr]
Um echte Unter-Auftragsverarbeiter (Subunternehmer im Sinne der DSGVO) zu erkennen, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Dienstleistung:** Der Unter-Auftragsverarbeiter muss tats&au... [mehr]
Miro hat Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Dazu gehören: 1. **Datenverarbeitung**: Miro informiert die Nu... [mehr]
Ein Kooperationsverfahren im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden der EU, insbesondere wenn es um grenz&uum... [mehr]
In Deutschland ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutzfragen in der Regel die Landesdatenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Für spezifische Anliegen oder B... [mehr]