Was ist eine Auftragsverarbeitung nach DSGVO? Was muss unternommen werden?

Antwort

Eine Auftragsverarbeitung nach der Datenschutz-GrundverordnungDSGVO) liegt vor, wenn ein Verantwortlicher (z.B. ein Unternehmen) einen Auftragsverarbeiter (z.B. einen Dienstleister) damit beauftragt, personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zu verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter handelt dabei nach den Weisungen des Verantwortlichen. Folgende Schritte müssen bezüglich der Auftragsverarbeitung unternommen werden: 1. **Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)**: Es muss ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter geschlossen werden. Dieser Vertrag muss bestimmte Mindestinhalte gemäß Art. 28 DSGVO enthalten, wie z.B. den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art und den Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen. 2. **Sorgfältige Auswahl des Auftragsverarbeiters**: Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter ausreichende Garantien bietet, um geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt. 3. **Überwachung und Kontrolle**: Der Verantwortliche muss regelmäßig überprüfen, ob der Auftragsverarbeiter die im AV-Vertrag festgelegten Maßnahmen einhält. Dies kann durch Audits oder andere Kontrollmechanismen geschehen. 4. **Dokumentation**: Alle Maßnahmen und Verträge im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung müssen dokumentiert werden, um im Falle einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden nachweisen zu können, dass die DSGVO eingehalten wird. Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO können auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission gefunden werden: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).

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