Eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit an der Fräsmaschine im Metallbau ist essenziell, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die bei einer solchen Unt... [mehr]
Eine Unterweisung für Mitarbeiter an der Fräsmaschine im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Arbeitssicherheit sowie dem sicheren Umgang mit der Maschine. Hier sind die wichtigsten Inhalte, die eine solche Unterweisung umfassen sollte: **1. Allgemeine Sicherheitshinweise** - Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Schutzbrille, Gehörschutz, ggf. Handschuhe, enganliegende Kleidung. - Keine losen Kleidungsstücke, Schmuck oder lange Haare offen tragen. - Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten. **2. Aufbau und Funktion der Fräsmaschine** - Erklärung der wichtigsten Maschinenteile (Tisch, Spindel, Vorschub, Not-Aus-Schalter). - Funktionsweise der Maschine und der Bedienelemente. **3. Vorbereitung der Arbeit** - Kontrolle der Maschine auf sichtbare Schäden. - Überprüfung der Werkzeuge auf Unversehrtheit und richtigen Sitz. - Werkstück sicher und fest einspannen. - Auswahl der richtigen Drehzahl und Vorschubgeschwindigkeit. **4. Bedienung der Fräsmaschine** - Maschine nur mit geschlossenen Schutzvorrichtungen betreiben. - Hände nie in den Arbeitsbereich während des Betriebs bringen. - Späne nur mit Pinsel oder geeigneten Hilfsmitteln entfernen, niemals mit der Hand. - Maschine vor Werkzeugwechsel oder Wartung immer ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern. **5. Verhalten bei Störungen und Notfällen** - Sofortiger Stopp der Maschine bei ungewöhnlichen Geräuschen oder Vibrationen. - Not-Aus-Schalter kennen und im Ernstfall betätigen. - Unfälle und Beinaheunfälle sofort melden. **6. Nach der Arbeit** - Maschine reinigen und Werkzeuge ordnungsgemäß ablegen. - Arbeitsplatz aufräumen. - Maschine abschalten und sichern. **7. Unterweisungsnachweis** - Die Unterweisung muss dokumentiert und von den unterwiesenen Mitarbeitern unterschrieben werden. **Rechtlicher Hintergrund:** Die Unterweisung ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtend und mindestens einmal jährlich sowie bei Neueinstellungen oder Änderungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)](https://www.dguv.de/) oder bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft. **Hinweis:** Die Unterweisung sollte immer auf die spezifischen Gegebenheiten im Betrieb und die eingesetzten Maschinentypen angepasst werden.
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