Eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit beim Arbeiten mit flurgesteuerten Kranen im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter. Die wichtigsten Inhalte einer solchen... [mehr]
Eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit für Mitarbeiter beim Arbeiten am Kran im Metallbau sollte folgende zentrale Inhalte abdecken: **1. Rechtliche Grundlagen und Verantwortung** - Überblick über relevante Gesetze, Vorschriften und DGUV-Regeln (z. B. DGUV Vorschrift 52 „Krane“) - Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten **2. Gefährdungsbeurteilung** - Typische Gefahren beim Kranbetrieb (z. B. Quetschungen, Absturz, Lastabsturz, Stromschlag) - Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung **3. Kranarten und deren Besonderheiten** - Unterschied zwischen Brückenkran, Säulenschwenkkran, Portalkran etc. - Spezielle Anforderungen im Metallbau (z. B. scharfkantige oder schwere Bauteile) **4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)** - Notwendige PSA (Helm, Sicherheitsschuhe, ggf. Handschuhe, Warnweste) - Kontrolle und richtige Benutzung der PSA **5. Bedienung des Krans** - Voraussetzungen für Kranführer (z. B. Kranführerschein, gesundheitliche Eignung) - Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn - Bedienungselemente und Not-Aus - Lastaufnahmemittel (z. B. Anschlagmittel, Traversen) und deren Kontrolle **6. Anschlagen von Lasten** - Auswahl und Kontrolle der Anschlagmittel (Ketten, Seile, Bänder) - Richtiges Anschlagen und Sichern der Last - Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer (Handzeichen, Funk) **7. Sicherer Arbeitsablauf** - Freihalten des Schwenkbereichs - Keine Personen unter schwebenden Lasten - Lasten langsam und kontrolliert bewegen - Verbot von Mitfahren an der Last oder am Kran **8. Verhalten bei Störungen und Notfällen** - Vorgehen bei technischen Defekten - Notfallmaßnahmen (z. B. Evakuierung, Erste Hilfe) - Meldewege und Ansprechpartner **9. Dokumentation** - Nachweis der Unterweisung (Unterschrift der Teilnehmer) - Regelmäßige Wiederholung (mindestens jährlich oder bei besonderen Anlässen) **Tipp:** Die Unterweisung sollte praxisnah erfolgen, idealerweise direkt am Arbeitsplatz mit Vorführung und Einbeziehung der Mitarbeiter. **Weitere Informationen:** - [DGUV Information 209-012 „Sicherer Kranbetrieb“](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3862) - [BG Bau – Kranarbeiten](https://www.bgbau.de/themen/arbeitsmittel/krane/) Eine regelmäßige und dokumentierte Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben und trägt maßgeblich zur Sicherheit im Betrieb bei.
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Hilfsarbeiter und Auszubildende (Azubis) im Metallbau tragen in der Werkstatt und auf Montage bestimmte Verantwortungen, die sich aus gesetzlichen Vorgaben, betrieblichen Regelungen und dem jeweiligen... [mehr]
Im Bereich Metallbau tragen Arbeitgeber und weisungsbefugte Personen (z. B. Meister, Vorarbeiter) eine besondere Verantwortung für die Arbeitssicherheit von Hilfsarbeitern und Auszubildenden in W... [mehr]