Das Arbeitsverhältnis von Herrn Graf endet am 12.11.2021, da er an diesem Tag seine Kündigung ausgesprochen hat. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt in der Regel... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Hier sind einige wichtige Rahmenbedingungen, die dabei beachtet werden sollten: 1. **Freiwilligkeit**: Beide Parteien müssen dem Aufhebungsvertrag freiwillig zustimmen. Es darf kein Zwang oder Druck ausgeübt werden. 2. **Schriftform**: Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. 3. **Klarheit und Verständlichkeit**: Die Bedingungen des Aufhebungsvertrags müssen klar und verständlich formuliert sein. 4. **Beendigungsdatum**: Der Vertrag sollte ein genaues Datum enthalten, an dem das Arbeitsverhältnis endet. 5. **Abfindung**: Oft wird eine Abfindung vereinbart, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Die Höhe der Abfindung kann verhandelt werden. 6. **Resturlaub und Überstunden**: Regelungen zu Resturlaub und Überstunden sollten im Vertrag festgehalten werden, z.B. ob diese ausgezahlt oder genommen werden. 7. **Zeugnis**: Es sollte festgelegt werden, ob und welches Arbeitszeugnis der Arbeitnehmer erhält. 8. **Sozialversicherungsrechtliche Aspekte**: Der Arbeitnehmer sollte sich über mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld informieren, die durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags entstehen können. 9. **Rückgabe von Firmeneigentum**: Der Vertrag sollte regeln, wie und wann Firmeneigentum (z.B. Laptop, Handy) zurückgegeben wird. 10. **Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot**: Eventuelle Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsverbote sollten im Vertrag festgehalten werden. Es ist ratsam, vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Das Arbeitsverhältnis von Herrn Graf endet am 12.11.2021, da er an diesem Tag seine Kündigung ausgesprochen hat. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt in der Regel... [mehr]
Ein faktisches Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber eine tatsächliche Arbeitsbeziehung besteht, auch wenn kein formeller Arbeitsvertrag abgesch... [mehr]
Die Formulierung "Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf der vereinbarten Dauer" ist neutral und beschreibt lediglich den Sachverhalt, dass die befristete Anstellung planmäß... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag während der Probezeit kann in der Regel ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist abgeschlossen werden, da beide Parteien einvernehmlich die Arbeitsbeziehung beenden. Es is... [mehr]
Ja, das Arbeitsverhältnis kann ordentlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Die genauen Fristen hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den ge... [mehr]
Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist trotz vorliegendem sachlichen Grund nicht zulässig, wenn: 1. **Vorherige Befristung**: Der Arbeitnehmer bereits zuvor in einem befristeten Arb... [mehr]
Ein faktisches Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber eine tatsächliche Arbeitsbeziehung besteht, auch wenn kein formeller Arbeitsvertrag abgesch... [mehr]
Das Arbeitsverhältnis im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) endet in der Regel durch Kündigung Ablauf der vereinbarten Befristung oder durch Erreichen... [mehr]
Das Rangprinzip hat im Arbeitsrecht eine wichtige Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Es besagt, dass bei betriebsbedten Kündigungen die... [mehr]
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gibt es zwei Hauptarten der Kündigung: 1. **Ordentliche Kündigung**: Diese Kündigung erfolgt unter Einhaltu... [mehr]