Kann der Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich krankgeschrieben bin?

Antwort

Ja, ein Arbeitgeber kann grundsätzlich auch während einer Krankschreibung kündigen. Allerdings muss die Kündigung bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. In Deutschland sind Kündigungen während einer Krankheit nicht automatisch unwirksam, aber es gibt besondere Schutzvorschriften, die beachtet werden müssen. Eine Kündigung während der Krankheit kann zum Beispiel dann rechtmäßig sein, wenn: 1. **Betriebsbedingte Gründe** vorliegen, wie etwa eine Betriebsschließung oder eine erhebliche Reduzierung der Belegschaft. 2. **Verhaltensbedingte Gründe** vorliegen, wie etwa wiederholte Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. 3. **Personenbedingte Gründe** vorliegen, wie etwa eine lang andauernde oder häufige Krankheit, die die Erfüllung der Arbeitsleistung dauerhaft unmöglich macht. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber jedoch eine sogenannte **negative Gesundheitsprognose** nachweisen können, also dass keine Aussicht auf Besserung besteht und die Krankheit zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führt. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände und die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen. Weitere Informationen können auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefunden werden: [BMAS](https://www.bmas.de).

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