Welche zwei Arten der Kündigung gibt es, wenn das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt wird?

Antwort

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gibt es zwei Hauptarten der Kündigung: 1. **Ordentliche Kündigung**: Diese Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Der Arbeitgeber muss keinen besonderen Grund angeben, es sei denn, es handelt sich um einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die spezifische Regelungen enthält. Die ordentliche Kündigung kann aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgen. 2. **Außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung)**: Diese Art der Kündigung kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund könnte beispielsweise eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sein, wie Diebstahl, Betrug oder wiederholtes unentschuldigtes Fehlen. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar wäre. Beide Kündigungsarten müssen den rechtlichen Vorgaben entsprechen, um wirksam zu sein.

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