Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Eine Kündigung aufgrund von Rückenproblemen und einer ärztlichen Bescheinigung kann unter bestimmten Umständen möglich sein, aber es gibt einige wichtige Aspekte zu beachten: 1. **Kündigungsschutz**: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, z.B. wenn die Prognose für die Zukunft negativ ist und der Arbeitgeber erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen nachweisen kann. 2. **Ärztliche Bescheinigung**: Eine ärztliche Bescheinigung allein reicht in der Regel nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Sie kann jedoch ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation sein, die zeigt, dass die Arbeitsunfähigkeit langfristig ist. 3. **Betriebsbedingte Gründe**: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die krankheitsbedingte Abwesenheit zu erheblichen betrieblichen Störungen führt und keine anderen Maßnahmen (wie z.B. eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz) möglich sind. 4. **Sozialauswahl**: Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber auch eine Sozialauswahl durchführen, d.h. er muss prüfen, ob andere Arbeitnehmer mit weniger schutzwürdigen Interessen zuerst gekündigt werden können. 5. **Betriebsrat**: Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Weitere Informationen zum Kündigungsschutz in Deutschland findest du z.B. auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Kündigungsschutz/kuendigungsschutz.html).
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber musst du dich spätestens **drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts** bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das bedeutet:... [mehr]
Wenn du während einer Freistellung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber krank wirst und dich krankmeldest, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf die Freistellung selbst. Hier die... [mehr]
In den USA gibt es im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine gesetzlich festgelegten, einheitlichen Kündigungsfristen wie etwa im deutschen Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis im... [mehr]
Bei einer Sozialplanung, zum Beispiel im Rahmen von Sozialplänen bei Betriebsänderungen (z. B. Kündigungen, Betriebsstilllegungen), werden Kinder in der Regel bei der Berechnung von Soz... [mehr]
Eine Kündigung wegen Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte personenbedingte K... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (§ 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG... [mehr]
Eine Kündigung eines Minijobbers ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden: 1. **Kündigungsschutzgesetz (KSchG):** Das... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter kündigen, wenn kein Arbeit mehr für ihn vorhanden ist. In Deutschland spricht man in diesem Fall von einer betriebsbedingten Kündigung. Daf&uu... [mehr]