Grundsätzlich ist es nicht verboten, über Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz in deren Abwesenheit zu sprechen. Allerdings gibt es dabei wichtige Grenzen und Regeln zu beachten: 1. **R... [mehr]
Ja, grundsätzlich benötigst du von jeder Person, die in den Videos klar erkennbar ist, eine Einwilligung – idealerweise schriftlich. Das ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) und dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO). Ohne eine solche Einwilligung dürfen Bilder oder Videos von Personen nicht veröffentlicht oder verbreitet werden, auch nicht im Intranet. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Aufnahmen von Versammlungen, Veranstaltungen oder wenn die Personen nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen (§ 23 KunstUrhG). Diese Ausnahmen sind aber eng auszulegen. Eine schriftliche Einwilligung ist zu empfehlen, weil du damit im Streitfall nachweisen kannst, dass die betroffenen Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Einwilligung sollte klar und verständlich formuliert sein und den Zweck der Nutzung (z.B. Veröffentlichung im Intranet) sowie die Dauer und den Widerruf regeln. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/FAQ/FAQ-Bilder.html) oder bei [datenschutz.org](https://www.datenschutz.org/bilder-veroeffentlichen/).
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz in deren Abwesenheit zu sprechen. Allerdings gibt es dabei wichtige Grenzen und Regeln zu beachten: 1. **R... [mehr]
Die Löschungsfristen für Daten in einer Personalakte richten sich in Deutschland nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschu... [mehr]
Ob ein Mitarbeiter dem Chef über einen anderen Kollegen Auskunft geben darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 1. **Arbeitsrecht und Datenschutz:** Grundsätzlich gilt am Arbeitsplat... [mehr]
Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur w... [mehr]
Die Nutzung privater E-Mail-Accounts für dienstliche Zwecke, wie etwa die Teilnahme an Unternehmenstrainings, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel **nicht zulässig** und problem... [mehr]