Brauche ich für Videos im Intranet meines Arbeitgebers eine schriftliche Einwilligung aller sichtbaren Personen?

Antwort

Ja, grundsätzlich benötigst du von jeder Person, die in den Videos klar erkennbar ist, eine Einwilligung – idealerweise schriftlich. Das ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) und dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO). Ohne eine solche Einwilligung dürfen Bilder oder Videos von Personen nicht veröffentlicht oder verbreitet werden, auch nicht im Intranet. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Aufnahmen von Versammlungen, Veranstaltungen oder wenn die Personen nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen (§ 23 KunstUrhG). Diese Ausnahmen sind aber eng auszulegen. Eine schriftliche Einwilligung ist zu empfehlen, weil du damit im Streitfall nachweisen kannst, dass die betroffenen Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Einwilligung sollte klar und verständlich formuliert sein und den Zweck der Nutzung (z.B. Veröffentlichung im Intranet) sowie die Dauer und den Widerruf regeln. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/FAQ/FAQ-Bilder.html) oder bei [datenschutz.org](https://www.datenschutz.org/bilder-veroeffentlichen/).

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