In welcher Höhe hatten Personen 1957 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Antwort

1957 hatten Arbeitnehmer in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurde erst mit dem Entgeltfortzahlungetz (EFZG) eingeführt, das am 1. Juni 1994 in Kraft trat. Vor 1994 war die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge geregelt.

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