Hat der Arbeitgeber ein Recht auf Einsicht in die Geschäftsordnung des Betriebsrats?

Antwort

Ja, der Arbeitgeber hat ein Recht auf Einsicht in die Geschäftsordnung des Betriebsrats. Nach § 36 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Abschrift der Geschäftsordnung zur Verfügung zu stellen. Dies dient der Transparenz und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

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