Habe ich Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Antwort

In Deutschland hast du unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hast du Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn: 1. Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. 2. Dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Du deinen Wunsch nach Teilzeitarbeit mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich angezeigt hast. Dein Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/teilzeit-und-befristungsgesetz.html).

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