Sind Einzahlungen in private Rentenversicherung bei Insolvenz der Versicherung geschützt?

Antwort

Im Falle einer Insolvenz einer privaten Rentenversicherung in Deutschland sind die Einzahlungen der Versicherten grundsätzlich durch den gesetzlichen Sicherungsfonds „Protektor Lebensversicherungs-AG“ abgesichert. Dieser Fonds wurde eingerichtet, um die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall zu schützen. Das bedeutet: Sollte eine private Lebens- oder Rentenversicherung insolvent werden, übernimmt Protektor die Verträge und führt sie weiter. Die Leistungen (z. B. Rentenzahlungen oder Auszahlungen bei Ablauf) werden in der Regel in vollem Umfang garantiert, mindestens jedoch auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsniveau. Wichtig zu wissen: - Die Absicherung gilt für alle deutschen Lebens- und Rentenversicherer, die dem Sicherungsfonds angeschlossen sind (das sind fast alle). - Die Sicherung umfasst die garantierten Leistungen, nicht aber mögliche Überschussbeteiligungen. - Bei ausländischen Versicherern oder bestimmten Spezialprodukten kann die Absicherung abweichen. Weitere Informationen findest du direkt bei [Protektor](https://www.protektor-ag.de/). Zusammengefasst: Deine Einzahlungen und die garantierten Leistungen sind im Insolvenzfall in Deutschland grundsätzlich abgesichert.

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