Wie erhält man den angesparten Betrag aus einer insolventen Lebensversicherung zurück?

Antwort

Wenn eine Lebensversicherung insolvent wird, ist der Rückerhalt des angesparten Betrags leider nicht garantiert. In Deutschland gibt es jedoch Sicherungseinrichtungen, die im Fall einer Insolvenz einspringen können. Hier die wichtigsten Schritte und Informationen: 1. **Sicherungsfonds**: Die meisten deutschen Lebensversicherer sind Mitglied im Sicherungsfonds „Protektor Lebensversicherungs-AG“ ([www.protektor-ag.de](https://www.protektor-ag.de)). Im Insolvenzfall übernimmt Protektor die Verträge und führt sie weiter. Ziel ist, die Ansprüche der Versicherten zu sichern. 2. **Kontaktaufnahme**: Betroffene werden in der Regel schriftlich vom Insolvenzverwalter oder von Protektor informiert. Es ist wichtig, auf diese Schreiben zu achten und ggf. Rückfragen direkt an die genannten Stellen zu richten. 3. **Anspruch anmelden**: Im Insolvenzverfahren musst du deine Forderung (den Rückkaufswert bzw. den angesparten Betrag) beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Fristen und das genaue Vorgehen stehen im Informationsschreiben. 4. **Auszahlung**: Wenn Protektor die Verträge übernimmt, werden diese in der Regel weitergeführt. Eine sofortige Auszahlung des angesparten Betrags ist meist nicht möglich, sondern erfolgt nach den vertraglichen Bedingungen (z.B. bei Ablauf oder Kündigung). 5. **Deckungslücke**: Sollte der Sicherungsfonds nicht alle Ansprüche abdecken können (z.B. bei extremen Fällen), kann es zu Kürzungen kommen. In der Vergangenheit wurden die Verträge aber meist vollständig übernommen. **Wichtige Hinweise:** - Prüfe, ob dein Versicherer Mitglied bei Protektor ist (Liste auf der Protektor-Website). - Bei ausländischen Versicherern gelten andere Regeln; dort gibt es oft keinen vergleichbaren Schutz. - Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder die Verbraucherzentrale. **Fazit:** Du bekommst den angesparten Betrag in der Regel über den Sicherungsfonds zurück, entweder durch Weiterführung des Vertrags oder – je nach Vertrag – als Auszahlung. Es ist wichtig, die Informationen des Insolvenzverwalters und von Protektor genau zu beachten und ggf. rechtzeitig Ansprüche anzumelden.

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