Warum berücksichtigt der Insolvenzverwalter in Luxemburg bei einer insolventen Versicherung im Forderungsnachweis nur den Policewert für den Gläubiger?

Antwort

In Luxemburg (wie auch in vielen anderen Jurisdiktionen) wird im Insolvenzfall einer Versicherungsgesellschaft grundsätzlich der sogenannte „Policewert“ (also der Rückkaufswert oder der aktuelle Wert der Police zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung) als Forderung des Versicherungsnehmers im Insolvenzverfahren berücksichtigt. **Gründe dafür:** 1. **Tatsächlicher Vermögenswert:** Der Policewert stellt den tatsächlichen Vermögenswert dar, den der Versicherungsnehmer im Falle einer Kündigung oder im Insolvenzfall beanspruchen könnte. Es handelt sich um den Betrag, den die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer schuldet, nicht um die theoretisch möglichen zukünftigen Leistungen (z.B. bei Lebensversicherungen die Versicherungssumme im Todesfall). 2. **Vermeidung von Übervorteilung:** Würde man die gesamte Versicherungssumme (z.B. die Todesfallleistung) als Forderung ansetzen, würde das die anderen Gläubiger benachteiligen, da diese Leistung nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Tod des Versicherten) fällig wird und nicht dem aktuellen Vermögenswert entspricht. 3. **Gleichbehandlung der Gläubiger:** Im Insolvenzverfahren sollen alle Gläubiger nach dem tatsächlichen Wert ihrer Forderungen behandelt werden. Der Policewert ist der objektiv ermittelte Wert, der dem Versicherungsnehmer zusteht. 4. **Luxemburgisches Versicherungsrecht:** Das luxemburgische Versicherungsrecht sieht vor, dass im Insolvenzfall der Rückkaufswert (Policewert) als Forderung des Versicherungsnehmers gilt. Dies ist in der Praxis und Rechtsprechung anerkannt. **Fazit:** Der Insolvenzverwalter berücksichtigt im Forderungsnachweis für den Gläubiger nur den Policewert, weil dies dem tatsächlichen, sofort fälligen Anspruch des Versicherungsnehmers gegenüber der insolventen Versicherung entspricht. Zukünftige, unsichere oder an Bedingungen geknüpfte Leistungen werden nicht als Insolvenzforderung anerkannt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Commissariat aux Assurances Luxemburg](https://www.caa.lu/) oder in den einschlägigen luxemburgischen Gesetzen zum Versicherungs- und Insolvenzrecht.

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