Zuzahlung bei Freiversicherten?

Antwort

Freiversicherte, auch als freiwillig Versicherte bekannt, sind Personen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, obwohl sie die Möglichkeit hätten, sich privat zu versichern. Die Zuzahlungen für freiversicherte Personen in der GKV sind in der Regel die gleichen wie für pflichtversicherte Mitglieder. Dazu gehören: 1. **Arzneimittel**: 10 % des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Medikament. 2. **Krankenhausaufenthalte**: 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. 3. **Heilmittel und Hilfsmittel**: 10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. 4. **Fahrkosten**: 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Es gibt jedoch eine Belastungsgrenze: Die Zuzahlungen sind auf 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt, bei chronisch Kranken auf 1 %. Wenn diese Grenze erreicht ist, kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Weitere Informationen findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de).

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