Welche Personengruppen sind in Polen nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung?

Antwort

In Polen gibt es bestimmte Personengruppen, die nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (Narodowy Fundusz Zdrowia, NFZ) pflichtversichert sind. Dazu gehören: 1. **Selbständige ohne Pflichtversicherung**: Selbständige, die keine Pflichtversicherung abgeschlossen haben, sind nicht automatisch versichert. 2. **Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld: Personen, die arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sind nicht automatisch versichert. 3. **Personen ohne festen Wohnsitz**: Menschen ohne festen Wohnsitz in Polen sind nicht automatisch versichert. 4. **Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung**: Ausländer, die keine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben, sind nicht automatisch versichert. 5. **Personen, die sich freiwillig gegen die Pflichtversicherung entschieden haben**: Es gibt auch die Möglichkeit, sich freiwillig gegen die Pflichtversicherung zu entscheiden, was jedoch selten vorkommt. Diese Personengruppen müssen entweder eine freiwillige Krankenversicherung abschließen oder sich privat versichern, um Zugang zu medizinischen Leistungen zu erhalten. Weitere Informationen zur Krankenversicherung in Polen findest du auf der offiziellen Website des Narodowy Fundusz Zdrowia (NFZ): [NFZ](https://www.nfz.gov.pl/).

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