Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Versicherungsstatus prüfen:** Bist du bereits gesetzlich versichert (z.B. als Arbeitnehmer, Student oder über die Familienversicherung), bleibt dieser Status zunächst bestehen. Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes kann sich das aber ändern, je nachdem, wie viel du mit dem Gewerbe verdienst und wie viele Stunden du dafür aufwendest. 2. **Haupt- oder Nebenerwerb:** Die GKV unterscheidet zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit. - **Nebenberuflich:** Wenn dein Haupteinkommen und deine Hauptarbeitszeit weiterhin aus einer anderen Tätigkeit (z.B. Angestelltenjob) stammen, gilt das Gewerbe als nebenberuflich. - **Hauptberuflich:** Wenn das Gewerbe deine Hauptbeschäftigung wird, musst du dich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichern. 3. **Meldepflicht:** Du bist verpflichtet, deiner Krankenkasse die Aufnahme des Kleingewerbes zu melden. Die Kasse prüft dann, ob du weiterhin als nebenberuflich Selbstständiger gelten kannst oder ob sich dein Versicherungsstatus ändert. 4. **Beitragsberechnung:** Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen aus dem Gewerbe. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bleibt der Beitrag meist wie bisher (z.B. als Arbeitnehmer). Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit wird der Beitrag auf Basis deines geschätzten Einkommens berechnet (Mindestbeitrag ca. 180–200 € pro Monat, Stand 2024). 5. **Familienversicherung:** Wenn du über die Familienversicherung versichert bist, darf dein monatliches Einkommen aus dem Kleingewerbe bestimmte Grenzen (2024: 485 € bzw. 520 € bei Minijob) nicht überschreiten. Sonst musst du dich selbst versichern. 6. **Kranken- und Pflegeversicherung:** Als Selbstständiger bist du verpflichtet, sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. **Tipp:** Informiere deine Krankenkasse frühzeitig über die Aufnahme des Kleingewerbes und kläre deinen individuellen Status. So vermeidest du Nachzahlungen oder Probleme mit dem Versicherungsschutz. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/unternehmenskunden/selbststaendige/krankenversicherung-fuer-selbststaendige-2008432) oder der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/selbststaendige/). **Fazit:** Melde das Kleingewerbe deiner Krankenkasse, prüfe deinen Versicherungsstatus und achte auf die Einkommensgrenzen, insbesondere bei der Familienversicherung.
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutsch... [mehr]
Die gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) in Deutschland unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten: **1. Leistungsumfang:** - **GKV:** Die Leistungen sind gesetzlich fest... [mehr]
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 %... [mehr]
Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befreien zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Befreiungsgrund:** E... [mehr]
Ja, als Einzelunternehmer kannst du dich in Deutschland grundsätzlich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen. Voraussetzung ist, dass du zuvor entweder gesetzlich krankenversichert warst... [mehr]
Als selbstständiger Handelsvertreter bist du in der Regel nicht automatisch über die Signal Iduna oder einen anderen Auftraggeber krankenversichert. In Deutschland gilt für Selbstst&aum... [mehr]
Die Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige in Deutschland hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Einkommen und der gewä... [mehr]