Die Familienversicherung ist ein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie ermöglicht es bestimmten Familienangehörigen, wie Ehepartnern, eingetragenen Leben... [mehr]
Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Versicherungsstatus prüfen:** Bist du bereits gesetzlich versichert (z.B. als Arbeitnehmer, Student oder über die Familienversicherung), bleibt dieser Status zunächst bestehen. Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes kann sich das aber ändern, je nachdem, wie viel du mit dem Gewerbe verdienst und wie viele Stunden du dafür aufwendest. 2. **Haupt- oder Nebenerwerb:** Die GKV unterscheidet zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit. - **Nebenberuflich:** Wenn dein Haupteinkommen und deine Hauptarbeitszeit weiterhin aus einer anderen Tätigkeit (z.B. Angestelltenjob) stammen, gilt das Gewerbe als nebenberuflich. - **Hauptberuflich:** Wenn das Gewerbe deine Hauptbeschäftigung wird, musst du dich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichern. 3. **Meldepflicht:** Du bist verpflichtet, deiner Krankenkasse die Aufnahme des Kleingewerbes zu melden. Die Kasse prüft dann, ob du weiterhin als nebenberuflich Selbstständiger gelten kannst oder ob sich dein Versicherungsstatus ändert. 4. **Beitragsberechnung:** Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen aus dem Gewerbe. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bleibt der Beitrag meist wie bisher (z.B. als Arbeitnehmer). Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit wird der Beitrag auf Basis deines geschätzten Einkommens berechnet (Mindestbeitrag ca. 180–200 € pro Monat, Stand 2024). 5. **Familienversicherung:** Wenn du über die Familienversicherung versichert bist, darf dein monatliches Einkommen aus dem Kleingewerbe bestimmte Grenzen (2024: 485 € bzw. 520 € bei Minijob) nicht überschreiten. Sonst musst du dich selbst versichern. 6. **Kranken- und Pflegeversicherung:** Als Selbstständiger bist du verpflichtet, sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. **Tipp:** Informiere deine Krankenkasse frühzeitig über die Aufnahme des Kleingewerbes und kläre deinen individuellen Status. So vermeidest du Nachzahlungen oder Probleme mit dem Versicherungsschutz. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/unternehmenskunden/selbststaendige/krankenversicherung-fuer-selbststaendige-2008432) oder der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/selbststaendige/). **Fazit:** Melde das Kleingewerbe deiner Krankenkasse, prüfe deinen Versicherungsstatus und achte auf die Einkommensgrenzen, insbesondere bei der Familienversicherung.
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Nein, der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Rentner fällt in der Regel nicht weg, wenn sie neben der Rente arbeiten. Der Zuschuss wird von der Deutschen Rentenversicherung... [mehr]
Eine gesundheitliche Störung im Sinne der Krankenversicherung bezeichnet jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die ärztlicher Behandlung bedarf oder ein... [mehr]
Ja, die Beitragsbemessungsgrenze gilt auch für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Das bedeutet: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nur bis zur aktuellen Beitragsbeme... [mehr]
Wenn du 600 Euro im Midijob (sozialversicherungspflichtig) und 400 Euro aus selbstständiger Tätigkeit verdienst, gilt Folgendes: **Krankenversicherung:** - Im Midijob (520,01 – 2.000 ... [mehr]
Eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Rentenantragstellern und Rentenbeziehern gegenüber einer privaten Krankenversicherung (PKV) mehrere Vorteile: 1. **Beitragsberechnung nach Einko... [mehr]
In Deutschland besteht für Selbstständige keine Pflicht, in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu sein. Du hast die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der PKV.... [mehr]
In der Regel ist es so, dass die private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, insbesondere wenn der Versicherte im Ausland lebt. Wenn du als Deutscher i... [mehr]
Der Beitrag im Notlagentarif beträgt in der Regel 0,15 % des beitragspflichtigen Einkommens. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Regelungen zu beachten, da diese je nach individuel... [mehr]
Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung kann unter bestimmten Umständen krankenversicherungspflichtig sein, insbesondere wenn es sich um eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer... [mehr]