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Krankenkassenbeiträge auf Mieteinnahmen musst du zahlen, wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist. Das betrifft insbesondere: **1. Freiwillig gesetzlich Versicherte (z. B. Selbstständige, Rentner, Arbeitnehmer mit hohem Einkommen):** - Für diese Personen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesamten Einkünfte berechnet, also auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 240 SGB V). - Die Mieteinnahmen werden dabei als „sonstige Einnahmen“ betrachtet und zur Beitragsberechnung herangezogen. **2. Pflichtversicherte Arbeitnehmer:** - Hier werden Mieteinnahmen in der Regel nicht für die Beitragsberechnung herangezogen, da sich die Beiträge nur auf das Arbeitseinkommen beziehen. **3. Rentner:** - Bei pflichtversicherten Rentnern werden Mieteinnahmen nicht berücksichtigt. - Bei freiwillig versicherten Rentnern zählen Mieteinnahmen zur Beitragsbemessung. **4. Familienversicherte:** - Wenn du über die Familienversicherung versichert bist, darf dein Gesamteinkommen (inklusive Mieteinnahmen) eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (2024: 505 € monatlich). Überschreitest du diese Grenze, musst du dich selbst versichern und dann werden die Mieteinnahmen beitragspflichtig. **Wichtige Hinweise:** - Es zählt nicht der Bruttomietbetrag, sondern die Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten (z. B. Abschreibungen, Zinsen, Reparaturen). - Die genaue Berechnung und die Beitragssätze können je nach Krankenkasse und individueller Situation variieren. **Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/beitraege-und-tarife/beitraege-fuer-freiwillig-versicherte-2008432) oder der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/krankenversicherung/beitraege-fuer-freiwillig-versicherte/).**
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