Die Aussage ist so pauschal nicht korrekt. In Deutschland können Selbstständige durchaus Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Es gibt jedoch einige Besonderheiten: *... [mehr]
Krankenkassenbeiträge auf Mieteinnahmen musst du zahlen, wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist. Das betrifft insbesondere: **1. Freiwillig gesetzlich Versicherte (z. B. Selbstständige, Rentner, Arbeitnehmer mit hohem Einkommen):** - Für diese Personen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesamten Einkünfte berechnet, also auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 240 SGB V). - Die Mieteinnahmen werden dabei als „sonstige Einnahmen“ betrachtet und zur Beitragsberechnung herangezogen. **2. Pflichtversicherte Arbeitnehmer:** - Hier werden Mieteinnahmen in der Regel nicht für die Beitragsberechnung herangezogen, da sich die Beiträge nur auf das Arbeitseinkommen beziehen. **3. Rentner:** - Bei pflichtversicherten Rentnern werden Mieteinnahmen nicht berücksichtigt. - Bei freiwillig versicherten Rentnern zählen Mieteinnahmen zur Beitragsbemessung. **4. Familienversicherte:** - Wenn du über die Familienversicherung versichert bist, darf dein Gesamteinkommen (inklusive Mieteinnahmen) eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (2024: 505 € monatlich). Überschreitest du diese Grenze, musst du dich selbst versichern und dann werden die Mieteinnahmen beitragspflichtig. **Wichtige Hinweise:** - Es zählt nicht der Bruttomietbetrag, sondern die Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten (z. B. Abschreibungen, Zinsen, Reparaturen). - Die genaue Berechnung und die Beitragssätze können je nach Krankenkasse und individueller Situation variieren. **Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/beitraege-und-tarife/beitraege-fuer-freiwillig-versicherte-2008432) oder der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/krankenversicherung/beitraege-fuer-freiwillig-versicherte/).**
Die Aussage ist so pauschal nicht korrekt. In Deutschland können Selbstständige durchaus Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Es gibt jedoch einige Besonderheiten: *... [mehr]
Wenn du die Krankenkasse wechselst, erhält ab dem Zeitpunkt des Wechsels die neue Krankenkasse die Beiträge. Beiträge, die du vor dem Wechsel gezahlt hast, bleiben bei der alten Kranken... [mehr]
Wenn du die Krankenkasse wechselst, ändert sich grundsätzlich nichts an den regelmäßigen Beiträgen, die aus einer Direktversicherung gezahlt werden. Die Direktversicherung bl... [mehr]
In Deutschland ist die Einstufung durch die Krankenkassen bei einem solchen Fall entscheidend davon abhängig, ob die selbstständige Tätigkeit als „Hauptberuf“ oder „Ne... [mehr]
Es liegt keine vorherige Konversation vor, aber zur Klärung: Falls du dich auf den Zusatzbeitragssatz der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) beziehst, lag dieser im Jahr 2024 tatsächlich bei 1... [mehr]
Ja, die Debeka ist eine private Krankenversicherung. Sie bietet private Krankenversicherungen für Beamte, Angestellte und Selbstständige an. Neben der privaten Krankenversicherung bietet die... [mehr]
Ja, die Barmenia ist eine private Krankenversicherung. Sie bietet verschiedene private Krankenversicherungsprodukte für Selbstständige, Angestellte, Beamte und andere Zielgruppen an. Neben d... [mehr]
Ob ein 22-jähriger Mann während eines viermonatigen Auslandsaufenthalts weiterhin über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bleiben kann, h&... [mehr]
Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland auf Einkünfte wie Zusatzrenten oder Gewinne aus einem Hausverkauf unterscheiden sich je nach Art der Einkünfte und deinem... [mehr]
Ob und wann eine Krankenkasse Beiträge auf Einkünfte wie Zusatzrenten oder Gewinne aus einem Hausverkauf fordern darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob du ges... [mehr]