Abzug bei Beitragsfreistellung oder Kündigung?

Antwort

Bei einer Beitragsfreistellung oder Kündigung einer Lebensversicherung gibt es unterschiedliche steuerliche und finanzielle Aspekte zu beachten. 1. **Beitragsfreistellung**: Hierbei wird der Vertrag aufrechterhalten, jedoch keine weiteren Beiträge mehr gezahlt. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, allerdings kann die Versicherungssumme geringer ausfallen, wenn der Vertrag nicht mehr aktiv weitergeführt wird. In der Regel bleibt der Rückkaufswert bis zur Fälligkeit steuerfrei, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung im Alter erfolgt. 2. **Kündigung**: Bei der Kündigung des Vertrags erhältst du den Rückkaufswert, der jedoch oft niedriger ist als die eingezahlten Beiträge, insbesondere in den ersten Jahren. Der Rückkaufswert kann steuerpflichtig sein, wenn die Versicherung weniger als 12 Jahre lief oder die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr erfolgt. Es ist ratsam, sich vor einer Entscheidung über die genauen finanziellen und steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls einen Finanzberater zu konsultieren.

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