Wann soll eine GmbH und ihr Tochterunternehmen in der EU zwei VAT-Nummern haben?

Antwort

Eine GmbH und ihr Tochterunternehmen in der EU sollten zwei separate VAT-Nummern haben, wenn sie als rechtlich eigenständige Einheiten agieren. Dies ist der Fall, wenn: 1. **Rechtliche Unabhängigkeit**: Die Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, die unabhängig von der Muttergesellschaft operiert. 2. **Umsatzgrenzen**: Beide Unternehmen überschreiten die Umsatzgrenzen für die Mehrwertsteuerpflicht in ihrem jeweiligen Land. 3. **Größere Geschäftstätigkeiten**: Wenn beide Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern tätig sind und dort steuerpflichtige Umsätze generieren. 4. **Transaktionen zwischen den Unternehmen**: Wenn es grenzüberschreitende Transaktionen zwischen der GmbH und ihrem Tochterunternehmen gibt, die eine separate VAT-Nummer erfordern. In solchen Fällen ist es wichtig, die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten, da die Anforderungen an die VAT-Registrierung variieren können.

Kategorie: Steuern Tags: GmbH VAT EU
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