Gibt es Unterschiede bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns bei sonstigen Einkünften und bei gewerblichen Einkünften?

Antwort

Ja, es gibt Unterschiede bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns zwischen sonstigen Einkünften und gewerblichen Einkünften. 1. **Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG):** - Hierzu zählen unter anderem private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). - Der Veräußerungsgewinn wird berechnet als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Veräußerungskosten. - Es gibt bestimmte Freigrenzen und Haltefristen (z.B. bei Immobilien eine Spekulationsfrist von 10 Jahren). 2. **Gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG):** - Hierzu zählen Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. - Der Veräußerungsgewinn wird ebenfalls als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Veräußerungskosten berechnet. - Zusätzlich können hier auch steuerliche Sonderregelungen wie der Freibetrag nach § 16 EStG oder die Tarifermäßigung nach § 34 EStG zur Anwendung kommen. Die genaue Berechnung und die anzuwendenden Regelungen können je nach Einzelfall und spezifischen Umständen variieren. Es ist ratsam, sich bei komplexen Sachverhalten an einen Steuerberater zu wenden.

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