Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich?

Antwort

In Österreich ist eine Person unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Das bedeutet, dass diese Person mit ihrem gesamten Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig ist, unabhängig davon, ob die Einkünfte im In- oder Ausland erzielt wurden. Ein Wohnsitz wird als eine Wohnung definiert, die darauf schließen lässt, dass die Person sie beibehalten und benutzen wird. Der gewöhnliche Aufenthalt ist gegeben, wenn sich die Person nicht nur vorübergehend, sondern für längere Zeit (mehr als sechs Monate) in Österreich aufhält. Weitere Informationen dazu findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Finanzen: [BMF - Steuerpflicht](https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/steuerpflicht.html).

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