Kann ich bei Einkünften aus V die Kosten ansetzen, die am 15. des laufenden Monats abgebucht werden?

Antwort

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V u V) kannst du grundsätzlich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung dieserünfte stehen, als Werbungskosten absetzen. Dies umfasst auch laufende Kosten, die regelmäßig abgebucht werden, wie beispielsweise Mietzahlungen, Instandhaltungskosten oder Verwaltungskosten. Wichtig ist, dass die Kosten tatsächlich im betreffenden Jahr angefallen sind. Wenn die Kosten am 15. des laufenden Monats abgebucht werden, kannst du sie in der Regel in dem Jahr ansetzen, in dem die Abbuchung erfolgt. Achte darauf, dass du die entsprechenden Nachweise für die Kosten aufbewahrst, um sie im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt belegen zu können.

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