Verluste durch Finanzbetrug (z. B. Betrug bei Kapitalanlagen, Schneeballsysteme oder betrügerische Wertpapiergeschäfte) können in Deutschland grundsätzlich **nicht** als Werbungsko... [mehr]
Als Angestellter kannst du bestimmte Ausgaben für Hardware, die du für dein Homeoffice nutzt, steuerlich geltend machen. Dazu gehören in der Regel: 1. **Computer und Laptops**: Die Kosten können in der Regel über die Abschreibung geltend gemacht werden. Bei einem Kaufpreis unter 800 Euro netto kannst du die Kosten im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen. Bei höheren Beträgen erfolgt die Abschreibung über mehrere Jahre. 2. **Monitore**: Ähnlich wie bei Computern kannst du Monitore absetzen, wobei die gleichen Regeln für die Abschreibung gelten. 3. **Drucker und Scanner**: Auch diese Geräte können abgesetzt werden, wobei die Abschreibung ebenfalls relevant ist. 4. **Büromöbel**: Schreibtisch, Stuhl und Regale können ebenfalls abgesetzt werden, wobei hier die Abschreibung über mehrere Jahre erfolgt. 5. **Software**: Kosten für notwendige Software können ebenfalls abgesetzt werden. Die genauen Beträge und die Möglichkeit, diese Ausgaben abzusetzen, hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Ausgaben, der Nutzung für berufliche Zwecke und den geltenden steuerlichen Regelungen. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater über die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen zu informieren, um die maximalen steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Verluste durch Finanzbetrug (z. B. Betrug bei Kapitalanlagen, Schneeballsysteme oder betrügerische Wertpapiergeschäfte) können in Deutschland grundsätzlich **nicht** als Werbungsko... [mehr]
Ja, einen Computer, den du für dein Home Office beruflich nutzt, kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Berufliche Nutzung**... [mehr]
In Deutschland kannst du verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen, um deine Steuerlast zu senken. Die wichtigsten Kategorien sind: 1. **Werbungskosten** Kosten, die im Zusammenhang mit de... [mehr]
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich auch für selbständige Lehrer. Seit dem Steuerjahr 2020 können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige und Freiberufle... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]