Als Einzelunternehmer kannst du grundsätzlich einen Laptop, den du für dein Unternehmen nutzt, als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) absetzen – un... [mehr]
Ja, als Einzelunternehmer bist du verpflichtet, jedes Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abzugeben, sofern du nicht bilanzierungspflichtig bist. Diese Pflicht besteht grundsätzlich seit Einführung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Einzelunternehmer die EÜR elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies erfolgt über das ELSTER-Portal (https://www.elster.de).
Als Einzelunternehmer kannst du grundsätzlich einen Laptop, den du für dein Unternehmen nutzt, als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) absetzen – un... [mehr]
Ja, Kontoführungsgebühren kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben angeben, sofern das Konto betrieblich genutzt wird. Das gilt auch, wenn du das K... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]