Ja, als Einzelunternehmer bist du verpflichtet, jedes Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abzugeben, sofern du nicht bilanzierungspflichtig bist. Diese Pflicht besteht grundsätzlich seit Einführung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Einzelunternehmer die EÜR elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies erfolgt über das ELSTER-Portal (https://www.elster.de).