A GmbH erhält Gewinnausschüttung von Tochtergesellschaft B AG in Höhe von 73.625 €. Sind die tatsächlichen Betriebsausgaben von 20.000 € steuerlich berücksichtigungsfähig?

Antwort

Die Gewinnausschüttung von 73.625 € von der Tochtergesellschaft B AG an die A GmbH unterliegt in Deutschland der sogenannten "Teileinkünfteverfahren". Das bedeutet, dass nur ein Teil der Gewinnausschüttung steuerpflichtig ist. In der Regel sind 95 % der Gewinnausschüttung steuerfrei, wenn die A GmbH mindestens 10 % der Anteile an der B AG hält. Die tatsächlichen Betriebsausgaben von 20.000 € können in der Regel als Aufwendungen geltend gemacht werden, was die steuerliche Belastung der A GmbH verringert. Zusammenfassend: - Von den 73.625 € sind 95 % steuerfrei, also 69.943,75 €. - Die Betriebsausgaben von 20.000 € können steuerlich berücksichtigt werden. Die genaue steuerliche Auswirkung hängt jedoch von weiteren Faktoren ab, wie z.B. dem individuellen Steuersatz der A GmbH und anderen steuerlichen Regelungen. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die spezifischen steuerlichen Konsequenzen zu klären.

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