Ja, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kannst du dir zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung zurückhol... [mehr]
Die Kapitalertragsteuerpflicht bei verdeckten Gewinnausschüttungen ergibt sich aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Verdeckte Gewinnausschüttungen gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen daher der Kapitalertragsteuer. Die rechtliche Grundlage findest du hier: - [§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html) - [§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43.html) Zusätzlich ist § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) relevant, da dort die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung geregelt ist.
Ja, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kannst du dir zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung zurückhol... [mehr]
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind im Schweizer Steuersystem ein wichtiges Thema, insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH. Sie liegen vor, wenn eine Gesellschaft einem Antei... [mehr]
Nein, du erhältst die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) nicht automatisch zurück, nur weil dein persönlicher durchschnittlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Allerdings hast du die M... [mehr]