Bei einem Minijob, der 144 Euro im Monat einbringt, du in der Regel keine eigenen Beiträge zurenversicherung zahlen, da Minijobs bis zu einer Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat von der Rentenv... [mehr]
Auszahlungen aus der Riester-Rente sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragsfrei, wenn du als Rentner*in pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bist. Das bedeutet: Auf die monatlichen Auszahlungen oder die einmalige Kapitalauszahlung aus der Riester-Rente werden keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Anders sieht es aus, wenn du freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert bist. In diesem Fall können auf die Auszahlungen aus der Riester-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, da sie dann als sonstige Einkünfte gelten. **Zusammengefasst:** - **Pflichtversicherte Rentner in der KVdR:** Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Riester-Auszahlungen. - **Freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte:** Beiträge können anfallen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html) oder deiner Krankenkasse.
Bei einem Minijob, der 144 Euro im Monat einbringt, du in der Regel keine eigenen Beiträge zurenversicherung zahlen, da Minijobs bis zu einer Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat von der Rentenv... [mehr]
Die Riester-Förderung kann sowohl für eine Direktversicherung als auch für eine private Riester-Rente genutzt werden, jedoch gibt es einige Unterschiede zwischen diesen beiden Formen:... [mehr]