Muss auf die Riester-Rente Krankenversicherung gezahlt werden?

Antwort

Auszahlungen aus der Riester-Rente sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragsfrei, wenn du als Rentner*in pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bist. Das bedeutet: Auf die monatlichen Auszahlungen oder die einmalige Kapitalauszahlung aus der Riester-Rente werden keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Anders sieht es aus, wenn du freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert bist. In diesem Fall können auf die Auszahlungen aus der Riester-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, da sie dann als sonstige Einkünfte gelten. **Zusammengefasst:** - **Pflichtversicherte Rentner in der KVdR:** Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Riester-Auszahlungen. - **Freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte:** Beiträge können anfallen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html) oder deiner Krankenkasse.

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