Muss man auf die Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Antwort

Ja, auf die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge werden direkt von der Betriebsrente einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein Freibetrag für die Krankenversicherung: Nur der Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag (2024: 176,75 Euro monatlich) übersteigt, ist beitragspflichtig. Für die Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag nicht, hier ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebsrente/betriebsrente_node.html) oder deiner Krankenkasse.

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