Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung für Rentner in Deutschland werden prozentual von der Bruttorente berechnet. Die genauen Sätze (Stand 2024)... [mehr]
Ja, auf die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge werden direkt von der Betriebsrente einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein Freibetrag für die Krankenversicherung: Nur der Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag (2024: 176,75 Euro monatlich) übersteigt, ist beitragspflichtig. Für die Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag nicht, hier ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebsrente/betriebsrente_node.html) oder deiner Krankenkasse.
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Auszahlungen aus der Riester-Rente sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragsfrei, wenn du als Rentner*in pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Re... [mehr]
Eine Betriebsrente wird in der Regel ohne Abschläge gezahlt, wenn das reguläre Rentenalter erreicht ist. In Deutschland liegt das reguläre Rentenalter derzeit bei 67 Jahren, kann aber j... [mehr]