In welchen europäischen Ländern werden Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten erhoben?

Antwort

In Europa gibt es unterschiedliche Regelungen zur Besteuerung und Sozialversicherungspflicht von Betriebsrenten (betriebliche Altersversorgung). Die Erhebung von Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten ist jedoch vor allem in Deutschland ein bekanntes Thema. Hier ein Überblick über die Situation in ausgewählten europäischen Ländern: **Deutschland:** In Deutschland werden auf Betriebsrenten grundsätzlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben, sofern der Rentner gesetzlich krankenversichert ist (Pflicht- oder freiwillig Versicherte). Das betrifft sowohl laufende Betriebsrenten als auch einmalige Kapitalauszahlungen. **Österreich:** In Österreich sind betriebliche Pensionsleistungen grundsätzlich beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es werden keine Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten erhoben. **Schweiz:** In der Schweiz werden auf Renten aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule) keine Beiträge zur Krankenversicherung erhoben. Die Krankenversicherung ist unabhängig und wird individuell bezahlt. **Frankreich:** In Frankreich werden auf bestimmte Zusatzrenten (z. B. aus der betrieblichen Altersvorsorge) Sozialabgaben erhoben, darunter auch Beiträge zur Krankenversicherung (CSG, CRDS). Die Höhe und Art der Abgaben können je nach Rentenart variieren. **Niederlande:** In den Niederlanden werden auf Betriebsrenten keine spezifischen Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Die Krankenversicherung wird über das allgemeine System finanziert. **Italien:** In Italien werden auf Betriebsrenten keine Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Es gibt jedoch Steuern auf Renteneinkünfte. **Spanien:** In Spanien werden auf Betriebsrenten keine Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Die Krankenversicherung ist beitragsunabhängig im Rentenalter. **Fazit:** Deutschland ist das bekannteste Beispiel in Europa, wo auf Betriebsrenten explizit Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. In den meisten anderen europäischen Ländern ist dies nicht der Fall; dort werden Betriebsrenten meist nur besteuert, aber nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belegt. Weitere Informationen zu den jeweiligen Systemen findest du z. B. bei den nationalen Sozialversicherungsträgern oder auf den Seiten der Europäischen Kommission: [https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=858&langId=de](https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=858&langId=de)

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