Erhalte ich als Rentnerin weiterhin Rentenbeiträge von der Krankenkasse für die Pflege meines Mannes?

Antwort

Ja, als Rentnerin kannst du weiterhin Rentenbeiträge von der Pflegekasse erhalten, wenn du deinen Mann pflegst – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt: **Voraussetzungen:** - Du pflegst deinen Mann mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage. - Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig, sondern als private Pflegeperson. - Dein Mann ist mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft. - Du übst neben der Pflege keine Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden aus. **Wichtig:** Auch als Rentnerin bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, solange du die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hast. Hast du die Regelaltersgrenze bereits erreicht, werden keine Rentenbeiträge mehr gezahlt, da du dann nicht mehr versicherungspflichtig bist. Die Regelaltersgrenze liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. **Fazit:** - **Unter der Regelaltersgrenze:** Ja, du bekommst weiterhin Rentenbeiträge von der Pflegekasse. - **Ab der Regelaltersgrenze:** Nein, dann werden keine Rentenbeiträge mehr gezahlt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Reha-Pflege/Pflegepersonen/pflegepersonen_node.html). Es empfiehlt sich, dich bei deiner Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen, da es auf deine persönliche Situation ankommt.

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