Muss ein Arbeitnehmer im Rentenalter ohne Rentenbezug weiterhin in die Rentenkasse einzahlen?

Antwort

Ja, ein Arbeitnehmer, der das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, aber weiterhin arbeitet und noch keine Altersrente bezieht, muss grundsätzlich weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die Versicherungspflicht endet erst, wenn der Arbeitnehmer eine Altersrente beantragt und bezieht. Erst ab dem Monat, in dem die Altersrente gezahlt wird, entfällt die Beitragspflicht für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss allerdings auch dann weiterhin seinen Anteil zur Rentenversicherung abführen. Weitere Informationen dazu findest du bei der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeiten-im-Rentenalter/arbeiten-im-rentenalter_node.html

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