Ja, es ist grundsätzlich möglich, für Zeiten der Sperrzeit Rentenbeiträge nachzuzahlen. Dies kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Dauer der Sp... [mehr]
Ja, ein Arbeitnehmer, der das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, aber weiterhin arbeitet und noch keine Altersrente bezieht, muss grundsätzlich weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die Versicherungspflicht endet erst, wenn der Arbeitnehmer eine Altersrente beantragt und bezieht. Erst ab dem Monat, in dem die Altersrente gezahlt wird, entfällt die Beitragspflicht für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss allerdings auch dann weiterhin seinen Anteil zur Rentenversicherung abführen. Weitere Informationen dazu findest du bei der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeiten-im-Rentenalter/arbeiten-im-rentenalter_node.html
Ja, es ist grundsätzlich möglich, für Zeiten der Sperrzeit Rentenbeiträge nachzuzahlen. Dies kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Dauer der Sp... [mehr]
Die maximalen Rentenbeiträge in Deutschland sind an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden. Für das Jahr 2023 liegt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicher... [mehr]
Im Rentenalter gibt es verschiedene Förderangebote und unterstützende Maßnahmen, die darauf abzielen, das Leistungsverhalten zu verbessern oder zu erhalten. Hier sind einige Beispiele:... [mehr]