Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt in Deutschland seit dem 1. Juli 2023 grundsätzlich **3,4 %** der Bruttorente. Für Kinderlose ab 23 Jahren erhöht sich d... [mehr]
Die maximalen Rentenbeiträge in Deutschland sind an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden. Für das Jahr 2023 liegt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 7.300 Euro (in den alten Bundesländern) und 6.700 Euro (in den neuen Bundesländern). Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 %. Das bedeutet, dass der maximale monatliche Rentenbeitrag für einen Arbeitnehmer in den alten Bundesländern etwa 1.354,80 Euro (7.300 Euro x 18,6 %) beträgt. In den neuen Bundesländern wären es etwa 1.244,20 Euro (6.700 Euro x 18,6 %). Diese Beträge können sich jährlich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Werte zu überprüfen.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt in Deutschland seit dem 1. Juli 2023 grundsätzlich **3,4 %** der Bruttorente. Für Kinderlose ab 23 Jahren erhöht sich d... [mehr]
Ja, ein Arbeitnehmer, der das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, aber weiterhin arbeitet und noch keine Altersrente bezieht, muss grundsätzlich weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenv... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, für Zeiten der Sperrzeit Rentenbeiträge nachzuzahlen. Dies kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Dauer der Sp... [mehr]