Müssen Rentner gewerbliche Einkünfte mit Umsatzsteuer der Krankenkasse melden und wie hoch darf der Zuverdienst sein?

Antwort

Ja, als Rentner musst du gewerbliche Einkünfte grundsätzlich deiner Krankenkasse melden. Das gilt unabhängig davon, ob du Umsatzsteuer abführst oder nicht. Die Krankenkasse benötigt diese Information, um deine Beiträge korrekt zu berechnen. **1. Meldepflicht:** Sobald du als Rentner neben der Rente Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit (dazu zählen auch gewerbliche Einkünfte) erzielst, bist du verpflichtet, dies deiner Krankenkasse mitzuteilen. Die Krankenkasse prüft dann, ob und in welcher Höhe zusätzliche Beiträge fällig werden. **2. Beitragspflicht:** - **Gesetzlich krankenversicherte Rentner** (Pflichtversicherte in der KVdR): Hier werden gewerbliche Einkünfte grundsätzlich beitragspflichtig. Die Beiträge werden auf Basis des Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben) berechnet. - **Freiwillig gesetzlich Versicherte**: Hier werden alle Einkünfte (auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.) zur Beitragsberechnung herangezogen. **3. Freibeträge und Grenzen:** - Seit 2023 gibt es einen Freibetrag für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Freibetrag liegt bei 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 170,00 € pro Monat, Stand Juni 2024). Nur der darüber hinausgehende Gewinn wird beitragspflichtig. - Für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag, hier ist der gesamte Gewinn beitragspflichtig. **4. Umsatzsteuer:** Die Umsatzsteuer spielt für die Krankenkasse keine Rolle, da für die Beitragsberechnung der Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben, inklusive gezahlter Umsatzsteuer) maßgeblich ist. **5. Wie viel darfst du dazuverdienen?** Es gibt keine absolute Obergrenze für den Hinzuverdienst als Rentner. Allerdings steigen mit höherem Gewinn auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei vorgezogenen Altersrenten (z. B. vor Erreichen der Regelaltersgrenze) gelten Hinzuverdienstgrenzen für die Rente selbst, aber ab der Regelaltersgrenze kannst du unbegrenzt hinzuverdienen. **Fazit:** Du musst gewerbliche Einkünfte deiner Krankenkasse melden. Die Höhe des erlaubten Hinzuverdienstes ist für die Krankenversicherung nicht begrenzt, aber der Gewinn ist beitragspflichtig (abzüglich eines Freibetrags). Für Details und individuelle Berechnung empfiehlt sich eine Rücksprache mit deiner Krankenkasse. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Hinzuverdienst/hinzuverdienst_node.html) und deiner [gesetzlichen Krankenkasse](https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/mitgliedschaft_und_beitrag/beitraege_fuer_rentner/beitraege_fuer_rentner.jsp).

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