Wie lange hat eine Partei Zeit, um einen Vertrag nach Kenntniserlangung des Anfechtungsgrunds anzufechten?

Antwort

Eine Partei hat in der Regel eine Frist von sechs Monaten, um einen Vertrag anzufechten, nachdem sie von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Diese Frist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland geregelt. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Anfechtungsgrundes zu berücksichtigen, da in bestimmten Fällen auch andere Fristen gelten können.

Kategorie: Recht Tags: Vertrag Anfechtung Frist
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