Entsteht eine Forderung bereits mit Kaufvertragsabschluss?

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Ja, eine Forderung entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss eines Kaufvertrags. Nach deutschem Recht (§ 433 BGB) verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und der Verkäufer zur Lieferung der Ware. Mit dem Vertragsschluss entsteht somit auf beiden Seiten eine Forderung: Der Verkäufer hat die Forderung auf Zahlung des Kaufpreises, der Käufer die Forderung auf Übereignung und Übergabe der Kaufsache. Die Erfüllung dieser Forderungen (also Zahlung und Lieferung) erfolgt meist erst später, aber der Anspruch selbst besteht bereits ab Vertragsschluss.

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