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Ist es ein Straftatbestand, wenn jemand privat Geld leiht, einen Vertrag macht, aber keine Anstalten zur Rückzahlung macht?
Antwort vomOb es sich um einen Straftatbestand handelt, wenn sich jemand privat Geld leiht, einen Vertrag macht und dann keinerlei Anstalten macht, das Geld zurückzuzahlen, hängt von den genauen Umständen ab. **Zivilrechtlich** ist das zunächst ein Fall von Vertragsbruch: Der Schuldner erfüllt seine vertragliche Verpflichtung nicht. Du kannst dann zivilrechtlich auf Rückzahlung klagen. **Strafrechtlich** ist das Nichtzurückzahlen allein in der Regel **kein Straftatbestand**. Es gibt in Deutschland keinen Straftatbestand „Schulden nicht bezahlen“. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn von Anfang an die Absicht bestand, das Geld nie zurückzuzahlen. In diesem Fall könnte der Straftatbestand des **Betrugs (§ 263 StGB)** erfüllt sein. Dafür müssten folgende Voraussetzungen vorliegen: - Der Schuldner täuscht dich bei Vertragsschluss über seine Rückzahlungsabsicht (z.B. er gibt vor, zurückzahlen zu wollen, hat aber nie vor, das zu tun). - Du vertraust auf diese Täuschung und leihst das Geld. - Dir entsteht dadurch ein Vermögensschaden. **Fazit:** Wenn der Schuldner von Anfang an nicht vorhatte, das Geld zurückzuzahlen, könnte das Betrug sein. Kannst du das nicht nachweisen, bleibt es ein zivilrechtlicher Anspruch. In der Praxis ist der Nachweis einer betrügerischen Absicht oft schwierig. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Polizei-Beratung](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/). Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
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