Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Eine mündlich abgegebene Willenserklärung kann grundsätzlich durch eine ausdrückliche Erklärung widufen werden. Der Widerruf muss dem Empfänger der Willenserklärung zugehen, um wirksam zu sein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Widerruf von Willenserklärungen in § 130 geregelt. Dort wird beschrieben, dass eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abgegeben wird, erst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam wird. Das bedeutet, dass der Widerruf ebenfalls zugehen muss, um die ursprüngliche Erklärung unwirksam zu machen. Zusätzlich ist zu beachten, dass es in bestimmten Fällen Fristen für den Widerruf geben kann, insbesondere bei Verträgen, die unter bestimmten Bedingungen abgeschlossen wurden (z.B. Fernabsatzverträge). In solchen Fällen sind die Regelungen in § 355 BGB relevant.
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]