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Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmachten als auch für Generalvollmachten, sofern im Vollmachtstext nichts anderes vereinbart wurde. Der Widerruf sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und der bevollmächtigten Person sowie ggf. Dritten (z. B. Banken) mitgeteilt werden. Nach dem Widerruf ist die Vollmacht nicht mehr gültig, und die bevollmächtigte Person darf keine Handlungen mehr im Namen des Vollmachtgebers vornehmen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Vollmachtsdokument ausdrücklich eine Unwiderruflichkeit vereinbart wurde – das ist aber selten und rechtlich nur in bestimmten Fällen zulässig. Weitere Informationen findest du z. B. auf [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/widerruf-einer-vollmacht-was-ist-zu-beachten_120601.html).
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