Was sind die wichtigsten Punkte in der DSGVO?

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union enthält zahlreiche Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz**: Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. 2. **Zweckbindung**: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden. 3. **Datenminimierung**: Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für die Zwecke der Verarbeitung notwendig sind. 4. **Richtigkeit**: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. 5. **Speicherbegrenzung**: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, notwendig ist. 6. **Integrität und Vertraulichkeit**: Die Verarbeitung muss eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung. 7. **Rechenschaftspflicht**: Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der Grundsätze verantwortlich und muss deren Einhaltung nachweisen können. 8. **Rechte der betroffenen Personen**: Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. 9. **Einwilligung**: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gegeben hat oder eine andere rechtliche Grundlage vorliegt. 10. **Meldung von Datenschutzverletzungen**: Verantwortliche müssen Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. 11. **Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen**: Verantwortliche müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um den Datenschutz zu gewährleisten. 12. **Auftragsverarbeitung**: Wenn ein Dritter im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, muss dies durch einen Vertrag geregelt sein, der den Anforderungen der DSGVO entspricht. 13. **Datenschutz-Folgenabschätzung**: Bei bestimmten Arten der Datenverarbeitung, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Diese Punkte sind nur ein Überblick über die wichtigsten Aspekte der DSGVO. Die Verordnung enthält viele weitere detaillierte Bestimmungen und Anforderungen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission zur DSGVO: [europa.eu](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).

Kategorie: Recht Tags: DSGVO Datenschutz Rechte

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