Warum gilt das PsychKG nicht für psychisch kranke Straftäter?

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Das PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) regelt die Unterbringung und Behandlung von psychisch kranken Menschen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Bei psychisch kranken Straftätern kommt jedoch das Strafrecht ins Spiel, insbesondere die Vorschriften zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB.Diese Regelung sieht vor, dass psychisch kranke Straftäter, die eine Straftat begangen haben, nicht nach dem PsychKG, sondern nach dem Strafrecht behandelt werden. Das bedeutet, dass sie in einem speziellen Verfahren beurteilt werden, ob sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankung schuldunfähig sind oder ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendig ist. Die Unterscheidung liegt also darin, dass das PsychKG primär für Personen gilt, die nicht straffällig geworden sind, während psychisch kranke Straftäter im Rahmen des Strafrechts behandelt werden.

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