Was bedeutet die Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen unter Befreiung von §181 BGB?

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Die Formulierung "Sie bevollmächtigen sich zur Abgabe & Entgegennahme von Willenserklärungen & zwar unter gegenseitiger Befreiung von Beschränkungen des §181 BGB" bezieht sich auf eine Vollmacht, die es den bevollmächtigten Personen erlaubt, im Namen des Vollmachtgebers rechtliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Der §181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass eine Person, die sich selbst bevollmächtigt, in der Regel nicht im eigenen Namen handeln kann, wenn sie gleichzeitig für eine andere Person handelt. Durch die gegenseitige Befreiung von diesen Beschränkungen wird klargestellt, dass die bevollmächtigten Personen auch im eigenen Namen handeln dürfen, ohne dass es zu einem Interessenkonflikt kommt. Dies ermöglicht eine flexiblere Handhabung von rechtlichen Angelegenheiten, da die bevollmächtigten Personen nicht an die Einschränkungen des §181 BGB gebunden sind.

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