Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Die Formulierung "Sie bevollmächtigen sich zur Abgabe & Entgegennahme von Willenserklärungen & zwar unter gegenseitiger Befreiung von Beschränkungen des §181 BGB" bezieht sich auf eine Vollmacht, die es den bevollmächtigten Personen erlaubt, im Namen des Vollmachtgebers rechtliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Der §181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass eine Person, die sich selbst bevollmächtigt, in der Regel nicht im eigenen Namen handeln kann, wenn sie gleichzeitig für eine andere Person handelt. Durch die gegenseitige Befreiung von diesen Beschränkungen wird klargestellt, dass die bevollmächtigten Personen auch im eigenen Namen handeln dürfen, ohne dass es zu einem Interessenkonflikt kommt. Dies ermöglicht eine flexiblere Handhabung von rechtlichen Angelegenheiten, da die bevollmächtigten Personen nicht an die Einschränkungen des §181 BGB gebunden sind.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Um eine Vollmacht zur Abmeldung eines Pkw zu erstellen, benötigst du ein formloses Schreiben, in dem du eine Person deines Vertrauens bevollmächtigst, dein Fahrzeug bei der zuständigen... [mehr]
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]