Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Ja, ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis kann auch einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellen. Das Briefgeheimnis schützt die Vertraulichkeit von schriftlicher Kommunikation, während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt. Wenn durch die Verletzung des Briefgeheimnisses personenbezogene Daten unrechtmäßig offengelegt oder verarbeitet werden, liegt auch ein Verstoß gegen die DSGVO vor. Weitere Informationen zur DSGVO findest du hier: [Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
In einem solchen Fall, in dem persönliche Bilder von Instagram ohne deine Zustimmung von einer fremden Person auf Hinge hochgeladen wurden, sind folgende Fragen wichtig: 1. **Hast du Beweise f&u... [mehr]
Ob bei einem Unternehmensaudit die Notebooks (NotePCs) von Mitarbeitenden gescreent werden dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Zweck des Audits, den geltenden Datenschut... [mehr]