Liegt bei einem Verstoß gegen das Briefgeheimnis auch ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor?

Antwort

Ja, ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis kann auch einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellen. Das Briefgeheimnis schützt die Vertraulichkeit von schriftlicher Kommunikation, während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt. Wenn durch die Verletzung des Briefgeheimnisses personenbezogene Daten unrechtmäßig offengelegt oder verarbeitet werden, liegt auch ein Verstoß gegen die DSGVO vor. Weitere Informationen zur DSGVO findest du hier: [Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).

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