Wie wird das Urteil aussehen, wenn die Frist zur Stellungnahme abgelaufen ist, der Gegner nicht reagiert hat und das Gericht den Antrag des Antragstellers für berechtigt hält?

Antwort

Wenn die Frist zur Stellungnahme abgelaufen ist und die Gegenseite nicht reagiert hat, kann das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen. Ein Versäumnisurteil wird in der Regel zugunsten des Antragstellers erlassen, wenn die Gegenseite trotz ordnungsgemäßer Ladung und Fristsetzung nicht reagiert hat. Das bedeutet, dass das Gericht den Antrag des Antragstellers als berechtigt ansieht und entsprechend entscheidet. Die genaue Formulierung und der Inhalt des Urteils hängen von den spezifischen Umständen des Falls und den gestellten Anträgen ab. In der Regel wird das Gericht die Anträge des Antragstellers in seinem Urteil bestätigen und die entsprechenden Rechtsfolgen anordnen.

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